AGB |
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Sie nehmen eine Dienstleistung in Anspruch, die gegenseitiges Vertrauen und beiderseitige Zuverlässigkeit voraussetzt und auf Ihre Bedürfnisse individuell zugeschnitten ist. Nachfolgend sind die zugrunde liegenden Regeln unserer "Geschäftsbeziehung" definiert. |
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1. Hundeabgabevertrag/Vertragsdauer
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Der Umfang der Betreuung durch die Hundepension ProBello, vertreten durch Frau Petra Bamberg, wird jeweils individuell im Vorfeld festgelegt und im Hundeabgabevertrag schriftlich festgehalten. Die Vertragsdauer ist auf den dort angegebenen Zeitraum befristet. |
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2. Leistungserbringung
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Details, Zeiten, Konditionen und Kosten werden im Hundeabgabevertrag festgelegt. |
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3. Arbeitsmittel
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Der Tierhalter trägt Sorge dafür, dass der Hundepension ProBello alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Futter, Pflegeuntensilien, Halsband, Leine, usw. rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Eventuell anfallende Kosten (z.B. Tierarztkosten) werden an den Hundehalter weitergegeben. |
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4. Sorgfaltspflicht beider Parteien
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Die Hundepension ProBello führt die Betreuung von anvertrauten Hunden grundsätzlich gewissenhaft nach bestem Wissen und Können durch. Um die Arbeit der Hundepension ProBello zu unterstützen ist der Hundehalter verpflichtet, alle - eventuell auch hier oder im Hundeabgabevertrag nicht aufgeführten notwendigen Informationen - zur Verfügung zu stellen. |
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5. Haftpflicht/Gesundheit/Impfung
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Der Hundehalter versichert mit Vertragsabschluss, dass für jeden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Hundehalter versichert mit Vertragsabschluss, dass jedes Tier, das von der Hundepension ProBello betreut wird, gesund ist. Auch nicht-ansteckende Krankheiten müssen genannt werden und sind schriftlich im Hundeabgabevertrag festzuhalten. Genauso versichert der Hundehalter, dass jedes Tier soweit wie notwendig und möglich geimpft ist und alle vorbeugenden Maßnahmen ergriffen wurden, um Ansteckung bzw. Krankheitsübertragung auf Mensch und Hund zu vermeiden. Alle verfügbaren Unterlagen werden vom Hundehalter vor Aufnahme der Tätigkeit durch die Hundepension ProBello im Original oder Kopie übergeben. |
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6. Gesundheit/Tierarzt
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Die Hundepension ProBello übernimmt keine Garantie für die Gesundheit der Hunde. Sollte im Betreuungszeitraum ein Tier erkranken oder sich verletzen, wird primär der vom Hundehalter genannte Tierarzt eingeschaltet. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich die Hundepension ProBello vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich vom Tierhalter zu tragen. |
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7. Todesfall
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Die Hundepension ProBello übernimmt keine Haftung für das Versterben eines Tieres in ihrer Obhut. |
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8. Betreuungszeiten/Termineinhaltung
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Sollte der Hundehalter im Hundeabgabevertrag vereinbarte Betreuungszeiten und Termine (z.B. Rückgabetermin) nicht einhalten, wird die Hundepension ProBello die Betreuung selbstverständlich fortführen. Die Mehrkosten werden dem Tierhalter extra berechnet. |
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9. Rechnung/Zahlung
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Da kosten-und zeitaufwendige Mahnverfahren den Rahmen eines Kleinunternehmens wie der Hundepension ProBello sprengen würden, müssen wir auf Vorauszahlung bestehen. Bei Stammkunden können diese Modalitäten geändert werden. |
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10. Datenerfassung und Verschwiegenheit
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Mit der Aufnahme der im Hundeabgabevertrag erhobenen, personen- und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei der Hundepension ProBello erklärt sich der Tierhalter einverstanden. Diese Daten sind für professionelle Tierbetreuung erforderlich und werden für keine anderen Zwecke genutzt oder missbraucht, insbesondere nicht an Dritte weitergegeben. |
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11. Ablehnungsrecht
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Die Hundepension ProBello hat das Recht, Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen. |
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12. Rücktrittsrecht/fristlose Kündigung
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Liegen außerordentliche Gründe vor wie z.B. fehlende Kompetenz, Unsauberkeit, unzumutbares Verhalten, mittelbare oder unmittelbare Gefahr, Unehrlichkeit oder grobe Vertragsverletzungen, kann der Vertrag von beiden Seiten fristlos gekündigt werden. Fristlose Kündigungen sind zwingend schriftlich zu begründen. Die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten trägt der schuldhafte Vertragspartner. |
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13. Schlussbestimmungen
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